Mechaniker montiert ein Winterrad an einem Auto auf der Hebebühne in einer Werkstatt
Symbolbild: Reifen-Testberichte.info (KI-generiert)

Wann sollte man auf Winterreifen wechseln?

Wann sollte man auf Winterreifen wechseln? Planen Sie den Wechsel im Herbst, bevor auf Ihren üblichen Strecken Frost, Schnee oder Schneematsch zu erwarten sind. „Von Oktober bis Ostern“ und dauerhaft kühle Temperaturen um 7 °C helfen bei der Terminplanung, sind aber keine gesetzlichen Grenzwerte. Mit Sommerreifen dürfen Sie in Deutschland bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nicht fahren. Gerade wer morgens früh pendelt oder ins Mittelgebirge fährt, sollte deshalb nicht auf den ersten Schnee warten.

Der richtige Zeitpunkt auf einen Blick

SituationSinnvoller Schritt
Herbst, meist mild und trockene StraßenWinterräder prüfen und Werkstatttermin vereinbaren.
Regelmäßig kühle Morgen, Frost möglich oder Winterreise geplantVor den erwarteten winterlichen Fahrten wechseln.
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder ReifglätteNur mit geeigneten Winter- oder Ganzjahresreifen fahren; Sommerreifen bleiben stehen.
Für normale Pkw in Deutschland. Ein Kalenderdatum oder eine bestimmte Lufttemperatur löst die gesetzliche Pflicht nicht aus.

Ab wann sind Sommerreifen nicht mehr erlaubt?

§ 2 Absatz 3a StVO nennt die Auslöser ausdrücklich: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Herrscht eine dieser Bedingungen, muss ein Pkw auf allen vier Rädern geeignete Reifen tragen. Das gilt auch, wenn die Straße nur auf einem Teil der Fahrt betroffen ist. Ein bloß kalter, aber trockener Oktobertag macht Sommerreifen rechtlich nicht unzulässig. Ebenso gibt es kein allgemeines Verbot für Sommerreifen ab dem 1. Oktober oder 1. November.

Geeignete Winter- und Ganzjahresreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke. Eine alleinige M+S-Kennzeichnung reicht seit Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr. Die Rechtslage und die Ausnahmen erklären unsere Beiträge zur situativen Winterreifenpflicht und zu den erlaubten Winterreifen für Ihr Fahrzeug.

Was bringen „O bis O“ und die 7-Grad-Regel?

„Von Oktober bis Ostern“ ist eine Merkhilfe für die Wechselzeit. Die tatsächliche Wetterlage kann früher oder später winterlich werden. Auch die oft genannten 7 °C sind kein exakter Punkt, an dem Sommerreifen plötzlich versagen oder Winterreifen unter allen Bedingungen besser bremsen. Als praktische Orientierung sind mehrere kühle Tage, kalte Morgen und Frostprognosen nützlich. Entscheidend ist, ob Sie jederzeit auch bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren können müssen – etwa zur Arbeit, in höher gelegene Regionen oder auf längeren Reisen.

Ein warmer Nachmittag sagt wenig über die frühe Hinfahrt am nächsten Morgen aus. Prüfen Sie daher die Vorhersage für Ihre Fahrzeiten und Strecken, nicht nur den Tageshöchstwert. Sind Winterbedingungen absehbar, wechseln Sie vorher. Wenn Schnee oder Glätte bereits eingetreten sind und Sie noch Sommerreifen haben, lassen Sie das Auto stehen, bis es wieder zulässig ist oder geeignete Räder montiert sind.

Warum der Werkstatttermin vor dem ersten Schnee sinnvoll ist

Im Oktober und November fragen viele Autofahrer gleichzeitig nach Wechselterminen. Der ADAC weist darauf hin, dass Werkstätten in dieser Phase stark ausgelastet sein können und bei neu zu bestellenden Reifen zusätzliche Wartezeit entsteht. Reservieren Sie den Termin, sobald Sie Ihren vorhandenen Satz geprüft haben. So bleibt Zeit, beschädigte oder abgefahrene Reifen zu ersetzen und die passende Größe zu beschaffen. Nennen Sie der Werkstatt bei der Buchung das Fahrzeug, die Reifengröße und ob komplette Räder umgesteckt oder Reifen auf Felgen montiert werden sollen.

Ein Radwechsel bedeutet: Das komplette Rad samt Felge wird getauscht. Beim eigentlichen Reifenwechsel wird der Reifen von der Felge ab- und ein anderer aufgezogen; dafür sind Montage- und Wuchtgeräte nötig. Fragen Sie beim Termin auch nach Lagerung, eventuell nötigem Auswuchten und dem Reifendruckkontrollsystem Ihres Fahrzeugs (RDKS). Ein direktsensierendes System braucht passende Sensoren im zweiten Rädersatz; ein indirektes System muss nach Druckkorrektur oder Radwechsel meist neu initialisiert werden.

Diese fünf Punkte vor der Montage prüfen

  1. Alpine-Symbol: Kontrollieren Sie die Kennzeichnung auf jedem Winter- oder Ganzjahresreifen. M+S allein genügt bei Schnee und Glätte nicht.
  2. Profiltiefe: Das Gesetz verlangt mindestens 1,6 mm im Hauptprofil. Für winterliche Straßen empfiehlt der ADAC mindestens 4 mm. Messen Sie an mehreren Stellen; unser Profiltiefen-Ratgeber zeigt, wie.
  3. Zustand und Alter: Prüfen Sie Lauffläche und Flanken auf Schnitte, Beulen, Risse und Fremdkörper. Eine feste gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht; bei älteren Reifen sollte der Fachbetrieb den Zustand besonders sorgfältig beurteilen.
  4. Freigabe fürs Fahrzeug: Reifengröße, Felge, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex müssen passen. Angaben stehen im Fahrzeugschein, CoC und gegebenenfalls in der Felgengenehmigung.
  5. Montagerichtung und RDKS: Beachten Sie einen „Rotation“-Pfeil oder „Outside/Inside“ auf der Flanke. Prüfen Sie vor dem Termin, ob der zweite Radsatz passende Sensoren benötigt.

Steht ein Reifen schon vor Saisonbeginn nahe bei 4 mm, planen Sie die voraussichtliche Fahrleistung ein. Ein Reifen kann formal noch die Mindestprofiltiefe erfüllen und für Schnee trotzdem wenig Reserve bieten. Bei ungleichmäßigem Verschleiß sollte die Werkstatt die Ursache prüfen. Einen passenden Ersatz finden Sie über aktuelle Winterreifentests in der benötigten Größe.

Selbst wechseln oder Werkstatt?

Komplette Räder können Sie mit geeignetem Werkzeug und Erfahrung selbst wechseln. Wichtig sind ein ebener, fester Untergrund, die in der Betriebsanleitung genannten Hebepunkte, sichere Abstützung, passende Radschrauben und das vom Fahrzeughersteller vorgegebene Anzugsdrehmoment. Die Radschrauben werden über Kreuz angezogen; Gewinde sollten grundsätzlich nicht gefettet werden. Bei Unsicherheit, schweren Rädern oder einem System mit anzulernenden Sensoren ist die Werkstatt die sinnvollere Wahl. Einen neuen Reifen auf eine Felge zu montieren und auszuwuchten gehört ohnehin in Fachhände.

Nach dem Wechsel: Druck, Sensoren und Radschrauben

Kontrollieren Sie unmittelbar nach der Montage den Reifendruck nach Fahrzeugvorgabe; die passenden Werte stehen meist an der Türsäule, am Tankdeckel oder in der Betriebsanleitung. Ein pauschaler Aufschlag für Winterreifen ersetzt diese Angaben nicht. Initialisieren Sie ein indirektes RDKS gemäß Fahrzeuganleitung, sofern erforderlich. Prüfen Sie nach etwa 50 km den festen Sitz der Radschrauben beziehungsweise lassen Sie ihn kontrollieren; der ADAC empfiehlt diese Nachkontrolle. Treten Vibrationen oder Warnmeldungen auf, lassen Sie Räder und Sensoren prüfen. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zum richtigen Reifendruck.

Markieren Sie die Position der abgenommenen Sommerräder und lagern Sie sie sauber, trocken, kühl und dunkel. Für die nächste Saison lohnt sich schon beim Einlagern ein Blick auf Profil und Schäden. Bei unterschiedlichen Profiltiefen gehören die Reifen mit der größeren Profiltiefe grundsätzlich an die Hinterachse; Laufrichtung, Achsvorgaben und unterschiedliche Reifengrößen des Fahrzeugs haben dabei Vorrang.

Häufige Fragen zum Wechsel auf Winterreifen

Muss ich schon am 1. Oktober Winterreifen aufziehen?

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Stichtag. Oktober ist ein guter Zeitraum für die Planung, damit Sie vor der ersten Fahrt bei Schnee oder Glätte vorbereitet sind.

Darf ich bei 5 °C noch Sommerreifen fahren?

Die Temperatur allein entscheidet rechtlich nicht. Auf trockener, nicht vereister Straße ist das grundsätzlich möglich. Prüfen Sie aber Wetter, Fahrzeit und Strecke: Schon Reifglätte am nächsten Morgen löst die situative Winterreifenpflicht aus.

Reichen zwei Winterreifen auf der Antriebsachse?

Nein. Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigt ein normaler Pkw auf allen vier Rädern geeignete Bereifung.

Kann ich mit Ganzjahresreifen auf den Wechsel verzichten?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen, für Ihr Fahrzeug zugelassen und in gutem Zustand sind. Ob sie für häufige Fahrten auf Schnee oder in die Berge die beste Wahl sind, hängt vom konkreten Reifenmodell und Ihrem Fahrprofil ab.

Quellen und Stand: § 2 Abs. 3a StVO; § 36 StVZO; ADAC: Wechselzeit und Temperatur; ADAC: Werkstatttermine; ADAC: Räderwechsel; ADAC: RDKS. Für Deutschland redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Ähnliche Beiträge