Welche Winterreifen darf ich fahren?
Welche Winterreifen darf ich fahren? Die Reifengröße muss für Ihr Auto und die verwendete Felge freigegeben sein. Tragfähigkeit und weitere Auflagen müssen passen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen brauchen Winter- oder Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol. Ihr Geschwindigkeitsindex darf niedriger sein als die Höchstgeschwindigkeit des Autos – dann müssen Sie das niedrigere Reifenlimit im Blickfeld angezeigt bekommen und einhalten.
Die kurze Prüfliste
- Größe und Felge: Die Rad-Reifen-Kombination steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im CoC oder in einer passenden Genehmigung für die Felge.
- Tragfähigkeit: Der Lastindex muss den Fahrzeugvorgaben entsprechen; ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex ersetzt diese Prüfung nicht.
- Wintertauglichkeit: Für Schnee und Glätte ist das Alpine-Symbol auf dem Reifen maßgeblich. M+S allein genügt nicht mehr.
- Tempo: Liegt die erlaubte Reifenhöchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Autos, sind ein Hinweis im Blickfeld und ein entsprechendes Fahrtempo Pflicht.
Wo stehen die erlaubten Reifengrößen?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I – dem Fahrzeugschein – stehen die Reifeneinträge für die erste und zweite Achse in den Feldern 15.1 und 15.2. Wenn Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Größen benötigen, müssen Sie beide Angaben beachten. Feld 22 kann zusätzliche Bemerkungen und Ausnahmen enthalten. Feld T nennt die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs; die Felder 8.1 und 8.2 nennen die zulässigen Achslasten.

Nur eine Größe im Fahrzeugschein? Das ist bei neueren Papieren üblich. Weitere zulässige Kombinationen können im CoC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) stehen. Ist Ihre gewünschte Kombination dort aufgeführt, muss sie nicht zusätzlich im Fahrzeugschein eingetragen sein. Bei Zubehörfelgen prüfen Sie die zugehörige ABE beziehungsweise das Gutachten und sämtliche Auflagen; je nach Genehmigung kann eine Abnahme nötig sein. Fragen Sie bei Unklarheiten vor dem Kauf einen Reifenfachbetrieb oder eine Prüforganisation.
Müssen Winterreifen ausdrücklich in der Zulassung stehen?
Nein. Eine eigene Eintragung mit dem Wort „Winterreifen“ ist für einen normalen Pkw nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Dimension und die komplette Rad-Reifen-Kombination für das Fahrzeug zulässig sind. Die Eignung für winterliche Straßenverhältnisse erkennen Sie am Alpine-Symbol: drei Bergspitzen mit Schneeflocke. Auch ein Ganzjahresreifen kann diese Anforderung erfüllen. Eine alleinige M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 bei Schnee oder Glätte nicht mehr aus.

In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht situativ: Beim Pkw müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte alle Räder geeignet bereift sein. Einen festen Pflichtzeitraum von Oktober bis Ostern gibt es nicht. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zur Winterreifenpflicht.
Darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein als im Fahrzeugschein?
Ja, bei Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ist das grundsätzlich möglich. Der letzte Buchstabe der Reifenbezeichnung ist der Geschwindigkeitsindex. Steht beispielsweise „225/45 R17 94H“ auf dem Reifen, bedeutet H eine zulässige Reifenhöchstgeschwindigkeit von 210 km/h. Zum Vergleich: T steht für 190, V für 240 und W für 270 km/h.
| Index | Max. Tempo |
|---|---|
| T | 190 km/h |
| H | 210 km/h |
| V | 240 km/h |
| W | 270 km/h |
Wie weit darf ich heruntergehen? § 36 Absatz 5 StVZO nennt keine feste Zahl von Indexstufen. Maßgeblich ist die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des gewählten Reifens. Liegt sie unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aus Feld T, muss dieses niedrigere Limit während der Nutzung im Blickfeld des Fahrers stehen – als Schild, Aufkleber oder rechtzeitige Anzeige im Fahrzeug. Sie dürfen es beim Fahren nicht überschreiten. Ein bloß eingestellter Tempobegrenzer ohne entsprechende Anzeige ersetzt den verlangten Hinweis nicht.
Beispiel: Im Fahrzeugschein steht W (270 km/h), in Feld T eine Fahrzeughöchstgeschwindigkeit von 230 km/h. Ein passender Winterreifen mit Alpine-Symbol und H (210 km/h) kann verwendet werden, wenn die übrigen Anforderungen an Größe, Felge und Tragfähigkeit erfüllt sind. Das Limit von 210 km/h muss im Blickfeld angezeigt und eingehalten werden.
Der Hinweis ist nach dieser Regel dann nötig, wenn der Reifen langsamer zugelassen ist als das Auto – der Vergleich allein mit dem Buchstaben im Fahrzeugschein reicht für diese Frage nicht. Bei sehr schnellen Fahrzeugen kann außerdem die tatsächlich nutzbare Tragfähigkeit eines Reifens vom Tempo abhängen. Lassen Sie solche Kombinationen vom Fachbetrieb prüfen.
Den Lastindex nicht mit dem Speed-Index verwechseln
Die Zahl vor dem Geschwindigkeitsbuchstaben ist der Lastindex. Sie beschreibt die Belastbarkeit eines einzelnen Reifens. Für Winterreifen gilt hier keine vergleichbare pauschale Herabsetzungsregel: Reifentragfähigkeit, mögliche XL- oder HL-Vorgaben und die Freigaben für Ihr Fahrzeug müssen eingehalten werden. Die zulässigen Achslasten finden Sie im Fahrzeugschein unter 8.1 und 8.2. Ein Reifen mit zu geringer Tragfähigkeit ist auch dann ungeeignet, wenn seine Größe und sein Alpine-Symbol passen.
So prüfen Sie einen Winterreifen vor dem Kauf
- Fahrzeugunterlagen öffnen: 15.1/15.2, T, 8.1/8.2 und mögliche Hinweise in Feld 22 ansehen; für weitere Größen das CoC prüfen.
- Rad und Felge abgleichen: Die komplette Kombination und mögliche Auflagen der Zubehörfelge müssen zum Fahrzeug passen.
- Reifenflanke lesen: Größe, Lastindex, Geschwindigkeitsindex und Alpine-Symbol kontrollieren – auch bei Ganzjahresreifen.
- Tempo prüfen: Ist der Reifen langsamer zugelassen als das Auto, den Hinweis im Blickfeld sicherstellen und das Reifenlimit einhalten.
- Zustand prüfen: Reifendruck nach Fahrzeugvorgabe einstellen und ausreichend Profil einplanen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm; für Winterreifen empfiehlt der ADAC aus Sicherheitsgründen mehr Reserve.
Weitere praktische Hilfen finden Sie in unseren Beiträgen zum richtigen Reifendruck und zur Profiltiefe bei Winterreifen. Wer ein bestimmtes Reifenmodell auswählt, sollte zusätzlich unabhängige Tests in der passenden Dimension lesen. Für Fahrten ins Ausland gelten teils andere Vorgaben; prüfen Sie diese vor Reiseantritt gesondert.
Häufige Fragen
Muss meine Winterreifengröße im Fahrzeugschein stehen?
Nein. Sie kann auch als zulässige Rad-Reifen-Kombination im CoC stehen. Bei Zubehörfelgen sind deren Genehmigung und Auflagen zusätzlich wichtig.
Reicht ein M+S-Zeichen?
Für winterliche Straßenverhältnisse in Deutschland nicht. Der Reifen benötigt das Alpine-Symbol.
Gilt die niedrigere Speed-Index-Regel auch für Ganzjahresreifen?
Ja, wenn der Ganzjahresreifen die Anforderungen an Reifen für winterliche Wetterverhältnisse erfüllt und das Alpine-Symbol trägt. Ein nötiger Geschwindigkeitshinweis und das Reifenlimit gelten genauso.
Muss ich das CoC im Auto mitführen?
Eine allgemeine Mitführpflicht für das CoC besteht nicht. Wenn die montierte Größe nicht im Fahrzeugschein steht, ist ein Nachweis der Zulässigkeit bei Rückfragen aber praktisch.
Quellen und Stand: § 36 StVZO; § 2 StVO und § 52 StVO; Anlage 6 FZV; ADAC: Fahrzeugschein; ADAC: Geschwindigkeitsindex; ADAC: Lastindex. Redaktionell geprüft am 1. Oktober 2026.
