Winterreifenpflicht – Das müssen Sie wissen

Wann Winterreifen nötig sind und woran Sie geeignete Reifen erkennen.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Entscheidend sind die Straßenverhältnisse, nicht ein fester Kalendertag. Bei Schnee, Eis oder Reifglätte braucht ein Pkw auf allen Rädern geeignete Reifen.

Wetter statt Datum

Die Pflicht greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.

Alpine-Symbol

Der Berg mit Schneeflocke auf der Reifenflanke kennzeichnet Wintertauglichkeit nach der geltenden Regelung.

Profil beachten

1,6 mm sind gesetzliches Minimum; für Winter- und Ganzjahresreifen empfiehlt der ADAC mindestens 4 mm.

Illustration: winterliche Straße und Alpine-Symbol auf einem geeigneten Reifen
Illustration: Reifen-Testberichte.info

Wann sind Winterreifen vorgeschrieben?

§ 2 Abs. 3a StVO nennt fünf Bedingungen: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Wer dann mit dem Pkw fährt, benötigt Reifen, die die Anforderungen von § 36 Abs. 4 StVZO erfüllen. Die häufig genannte Faustregel „von O bis O“ kann bei der Planung helfen, ist aber keine gesetzliche Frist. Auch im Oktober kann es mild sein – und vor Ostern noch schneien.

Reichen Ganzjahresreifen oder M+S-Reifen?

Geeignete Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol dürfen bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Die Kennzeichnung „M+S“ allein reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Prüfen Sie deshalb die Reifenflanke: Gesucht ist das Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Praktischer Check vor der Fahrt

Sehen Sie bei Wetterwechsel nicht nur auf das Thermometer. Ist die Strecke vereist oder mit Schnee beziehungsweise Schneematsch bedeckt, prüfen Sie Alpine-Symbol, Profiltiefe und Reifendruck. Ein geeigneter Reifen ersetzt keine angepasste Geschwindigkeit und keinen ausreichenden Abstand.

Wie viel Profil sollten Winterreifen haben?

Für Pkw-Reifen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland 1,6 mm im Hauptprofil. Der ADAC empfiehlt für Winter- und Ganzjahresreifen aus Sicherheitsgründen mindestens 4 mm, weil die Reserven bei Nässe, Schnee und Schneematsch mit abnehmendem Profil sinken. Wie Sie die Tiefe richtig messen, zeigt unser Ratgeber zur Profiltiefe.

Was passiert bei falscher Bereifung?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne vorgeschriebene Bereifung fährt, muss nach ADAC-Angaben mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Bei Behinderung oder Gefährdung können die Folgen schwerer ausfallen. Die gesetzlichen Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugarten und die besonderen Regeln für schwere Nutzfahrzeuge stehen direkt in § 2 Abs. 3a StVO.

Quellen: § 2 StVO; § 36 StVZO; ADAC: Alpine-Symbol; ADAC: Mindestprofiltiefe. Stand: September 2026.